Gaudium Indoorspielhalle<br />
Gisela Saller

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Liebe Kinder, Eltern und Besucher,

unsere Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter.
Mit dem Betreten der Spielhalle werden alle Regeln vollständig anerkannt.

Wir bitten Sie, die Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Vielen Dank
Ihr Gaudium Team

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern oder der Website. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.

  1. Tiere dürfen nicht mitgenommen werden
  2. Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestmmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sichereren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  3. Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustmmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
  4. Kundendaten, die der Betreiber (z.B. Geburtstagsanmeldung) erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte, sowie eine fristgerechte Löschung.
  5. Mit dem Betreten der Spielhalle stimmt der Gast einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebs aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der Internetseite zu verwenden. Ansprüche hieraus können
    nicht abgeleitet werden.
  6. Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn eine schriftliche Einverständniserklärung zum unbegleiteten Besuch von Kindern ab dem 10. Lebensjahr kann den Mitarbeitern der Indoorspielhalle Gaudium bei Eintritt vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.
  7. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für Kinder durchführt (z.B. Basteln, gemeinsame Spiele, etc.)
  8. Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsichts- und Betreuungspflicht nicht begründet!
  9. Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweis, Regeln und Verbote sind zu beachten und einzuhalten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind aufgefordert, dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
  10. Nur der Innenraum von Hüpfburgen darf bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen! Salti sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den Hüpfburgen nicht zusammen mit Kindern spielen!
  11. Bei der Nutzung der Trampolinanlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass schwierige Sprünge, wie z.B. Saltosprünge in unserer Spielhalle verboten sind, da missglückte Sprünge zu sehr schweren Verletzungen führen können.
  12. An Netzen darf nicht hochgeklettert werden!
  13. Verschlossene Reißverschlüsse an den Spielgeräten und Netzen dürfen nicht geöffnet werden.
  14. Der Kleinkinderbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Eltern aus dem Bereich verwiesen werden.
  15. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auf für neue
    Geburtstagsgeschenke).
  16. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit der Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
  17. Sollte Ihnen etwas gestohlen worden sein, bitte unverzüglich an Eingangskasse melden; In den meisten Fällen könne Diebstähle auf Grund der Videoüberwachung aufgeklärt werden.
  18. Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer Kunden an.
  19. Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen, damit die entsprechende Videoaufzeichnung gesichert werden kann. Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.
  20. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen müssen Stoppersocken getragen werden. Auf der Trampolinanlage ist das Tragen von Stoppersocken Pflicht. Stoppersocken können am Empfang käuflich erworben werden.
  21. Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe tragen, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
  22. Bitte Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen.
  23. Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken: Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
  24. In der Indoorspielhalle Gaudium gilt Kaugummiverbot!
  25. Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
  26. Brandschutz und Sicherheit: Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur in den dafür vorgesehenen und nur außerhalb der Halle im gekennzeichneten Bereich erlaubt. Offenes Feuer (z.B durch Kerzen auf dem Geburtstagskuchen) ist untersagt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher. Des Weiteren dürfen aus Sicherheits- und Brandschutzgründen keine Kinderwägen, keine großen Taschen, keine Rucksäcke und keine Transportbehälter aller Art mit in die Halle genommen
    werden. Wenn Sie eine große Tasche z.B für Wickelsachen oder Wechselkleidung im Indoorspielhalle -Funpark brauchen, dürfen Sie diese gern in ein Garderobenfach stellen oder benutzen Sie bitte ein Schließfach! Aus Sicherheitsgründen dürfen Küchenmesser nicht mit in die Halle genommen werden! Gegen Pfand können sie an der Theke einen Kuchenschneider ausleihen.
  27. Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, schlagen, beißen etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall ein Spielverbot zu erteilen. Unter diesen Umständen wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  28. Bei Beschädigung besteht seitens des Funparks ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.
  29. Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften die aufsichtspflichtigen Eltern dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
  30. Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  31. Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Sie können uns gerne anrufen und nach der Auslastung fragen, um Wartezeiten zu vermeiden.
  32. Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist abzusehen, dass keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
  33. Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Ein Schloss mit Schlüssel können Sie sich für einen Pfand von 10€ an der Eingangskasse ausleihen. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt
    der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder vom Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  34. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Vorschriften behandelt bzw. zum örtlichen Fundbüro gebracht.
  35. Keinen Zutritt haben Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
  36. Keinen Zutritt haben Personen mit Hallenverbot.
  37. Keinen Zutritt haben Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z. B. stark alkoholisierte).
  38. Keinen Zutritt haben Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
  39. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.

Ihr Gaudium-Team

Gewerbedorf Petraching 11

94539 Grafling

Telefonnummer: 0991 99 590 650